Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

Georgina, Sunday, 27.01.2019, 13:39 (vor 1909 Tagen) @ WoBi

Moin,
grundsätzlich eine gute Idee, allerdings schützt das TzBG nicht wirksam vor Überstunden und Mehrarbeit ;-) Die Situation wäre also dieselbe....
Die Verteilung der Lage der Arbeitszeit ist auch immer abhängig von den betrieblichen Erfordernissen sowie den berechtigten Belangen der anderen AN. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten eingesetzt zu werden. das gilt übrigens auch für Mütter ....der Rechtsanspruch bezieht sich auf den Kitaplatz, nicht aber auf die passenden Arbeitszeiten dazu ;-)

Ein schärferes Schwert was die Begrenzung angeht wäre der § 164.5 ....also behinderungsbedingte Teilzeit. Hier wäre es nicht möglich, über diese "Kappungsgrenze" hinaus Mehrarbeit oder ÜS zu leisten. :-D
Diese Überlegung hatte ich auch schon. Eine Reduktion auf 90 % wären 35 Wochenstunden ...das in Kombination mit einer 5 Tage Woche (164.4). :-P

In der Lehre ist halt das Problem, das die Vorbereitungen nicht in die Freizeit fallen sollen ;-) Da muss man wohl wirklich mit der Behinderung argumentieren, oder?

LG, Georgina


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