Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)
Hallo,
wenn du so auf § 14 ArbZG rumreitest, dann solltest Du auch mal eine Kommentierung dazu lesen.
Dann wirst Du feststellen, daß § 14 ArbZG zwar´- wie andere Öffnungsklauseln im ArbZG auch - dem AG Ausnahmen zubilligt, sich daraus aber noch keine konkrete (Arbeits-)Verpflichtung des AN ergibt. Denn wie bei allen anderen Arbeitszeitfragen auch unterliegt auch die "Notfallplanung" des AG der vollen Mitbestimmung von BR/PR.
Und jede AN-Vertretung ist gut beraten, zu prüfen, ob es sich wirklich um Notfälle handelt oder nicht nur schlechte Arbeitsorganisation und/oder Personalunterbesetzung vorliegt. In den allermeisten Fällen dient die Begründung "Notfall" nur dazu, die Bequemlichkeit bzw. den Geiz des AG zu kaschieren.
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&Tschüß
Wolfgang