Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 29.01.2019, 12:16 (vor 1911 Tagen) @ Georgina

Das bedeutet auch, dass diese mehr leisten (Unterrichtsstunden und alle anfallenden Dinge) was ja lediglich durch Mehrarbeit zu schaffen ist. Kann man dem behinderten Menschen aus dieser Konstellation heraus eine Leistungsminderung unterstellen? Es ist nicht festlegt, was mit welchem Stellenumfang geschafft werden muss...

Hallo Georgina,

hier bist du selbst auf den Schlüssel gekommen.

Der AG hat also selbst keine Ahnung was tatsächlich im Rahmen der Sollarbeitszeit geschafft werden muss. Hiermit bist du genau da wo es für den AG zum Glatteis wird. Ich empfehle dir dringend ein "Minderleisterseminar", denn dabei wird genau dieses Thema betrachtet und es werden Hilfestellungen gegeben, wo es leider keine perfekten Musterlösungen gibt.

Überall da wo ich mit technischen oder anderen Methoden Leistung direkt messen kann gibt es keine Probleme Arbeitsleistung in das korrekte Verhältnis zur Arbeitszeit zu setzen. Wo das nicht geht, da beginnen die bisher auch nicht wirklich gelösten Probleme zum Beispiel Minderleistung zu definieren und auch gegenüber dem Integrationsamt geltend zu machen.

Vor dem Hintergrund dieser Probleme kann dann aber der AG eben nicht einfach selbst definieren was er gerne hätte. Man ist in einem Vertrag In diesem Vertrag sind i.d.R. Arbeitszeit und deren Vergütung geregelt und meist recht pauschal "als was man denn so tätig ist", kaum aber näheres zu den Arbeitsinhalten. Also ist Arbeit "mittlerer Art und Güte" vereinbart, nicht aber "es muss alles geschafft werden".

Merkst du jetzt wo es hingeht? Die Position des AG ist schwächer als man meist denkt!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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