Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)
Hallo,
bei einem schwerbehinderten Menschen sind bei Fragen der Teilzeitarbeit weder das ArbZG und erst nicht das TzBfG relevant.
Die Anspruchsgrundlage (als höherrangige "Lex specialis") ist § 164 Abs. 5 SGB IX. Diese Vorschrift beinhaltet bei entsprechender behinderungsbedingter Notwendigkeit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilzeit.
Er kann auch analog iVm Abs. 4 zur wirksamen Begrenzung von täglichen/wöchentlichen Arbeitszeiten oder Arbeitstagen herangezogen werden, die noch unterhalb der "Schwelle" des § 207 liegen.
Im Gegensatz zum TzBfG kennt der Anspruch nach § 164 Abs. 5 auch keine festgelegten Fristen zum "Vorlauf", sondern er gilt "unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" ( Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 207 - mit Verweis auf mehrere BAG-Entscheidungen).
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&Tschüß
Wolfgang