Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 28.01.2019, 12:33 (vor 1914 Tagen) @ Georgina

Hallo,

bei einem schwerbehinderten Menschen sind bei Fragen der Teilzeitarbeit weder das ArbZG und erst nicht das TzBfG relevant.
Die Anspruchsgrundlage (als höherrangige "Lex specialis") ist § 164 Abs. 5 SGB IX. Diese Vorschrift beinhaltet bei entsprechender behinderungsbedingter Notwendigkeit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilzeit.

Er kann auch analog iVm Abs. 4 zur wirksamen Begrenzung von täglichen/wöchentlichen Arbeitszeiten oder Arbeitstagen herangezogen werden, die noch unterhalb der "Schwelle" des § 207 liegen.

Im Gegensatz zum TzBfG kennt der Anspruch nach § 164 Abs. 5 auch keine festgelegten Fristen zum "Vorlauf", sondern er gilt "unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" ( Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 207 - mit Verweis auf mehrere BAG-Entscheidungen).

--
&Tschüß

Wolfgang


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