Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

Georgina, Tuesday, 29.01.2019, 13:05 (vor 1913 Tagen) @ garda

hier bist du selbst auf den Schlüssel gekommen.
Der AG hat also selbst keine Ahnung was tatsächlich im Rahmen der Sollarbeitszeit geschafft werden muss. Hiermit bist du genau da wo es für den AG zum Glatteis wird.
Überall da wo ich mit technischen oder anderen Methoden Leistung direkt messen kann gibt es keine Probleme Arbeitsleistung in das korrekte Verhältnis zur Arbeitszeit zu setzen. Wo das nicht geht, da beginnen die bisher auch nicht wirklich gelösten Probleme zum Beispiel Minderleistung zu definieren und auch gegenüber dem Integrationsamt geltend zu machen.
Vor dem Hintergrund dieser Probleme kann dann aber der AG eben nicht einfach selbst definieren was er gerne hätte. Man ist in einem Vertrag In diesem Vertrag sind i.d.R. Arbeitszeit und deren Vergütung geregelt und meist recht pauschal "als was man denn so tätig ist", kaum aber näheres zu den Arbeitsinhalten. Also ist Arbeit "mittlerer Art und Güte" vereinbart, nicht aber "es muss alles geschafft werden".


Danke Garda!
Also muss man erstmal erstellen, was realistisch erwartet werden darf in der vereinbarten Zeit.....einmal vor Ort und dann eben noch die Wegezeiten zu den anderen Einsatzorten ;-) Das dann immer gemessen am Stellenumfang. gerade in der Lehre gerät man nämlich sehr schnell in die Falle, dass Vor- und Nachbereitung sowie die ganzen administrativen Dinge nicht gesehen und berechnet werden. :-)
Wo ist die Grenze für Minderleistung...30 %?

Merkst du jetzt wo es hingeht? Die Position des AG ist schwächer als man meist denkt!

Ich habe schon Respekt vor dem AG ...bin mir aber nicht mal sicher, ob dieser sich überhaupt soooo dezidiert mit den Feinheiten des § 207 SGB IX auskennt.
Mir geht es darum, im Zweifel "einen Schritt voraus zu sein".


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