Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

DSBV, München, Thursday, 13.01.2022, 09:00 (vor 833 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
zu diesem Thema habe ich in der Suchfunktion und im Netz nichts Einschlägiges gefunden:

Abgesehen davon, dass ich es nicht zu den Aufgaben der SBV im Einstelllungsverfahren zähle:

Ist es zulässig, wenn die SBV im Vorstellungsgespräch den schwerbehinderten Bewerber ganz allgemein fragt, ob die Behinderung sich negativ auf die Erbringung der geforderten Arbeitsleistung auswirkt? Also ohne auf konkrete Anforderungen der ausgeschrieben Position abzuheben?

Danke für Eure Antworten im Voraus!


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