Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

DSBV, München, Thursday, 13.01.2022, 14:33 (vor 832 Tagen) @ Hotte

Das ist mir schon klar. Aber es handelt sich ja hier um den Sonderfall, dass sich die SBV unter Umständen selbst diskriminierend verhält. Also Bock wird zum Gärtner. Meine Recherchen ergaben aber, dass das nicht der Sphäre des AG zuzurechnen ist. Weil SBV eben unabhängig ist. Interne Absprachen vorausgesetzt, kann das natürlich einen Freibrief für allerhand Sauereien darstellen. Theoretisch könnte die SBV damit einen Bewerber durch allerlei Faxen völlig aus dem Konzept bringen und ihn so abschießen. Und zwar völlig ohne Konsequenzen, wenn es nicht ins Strafrecht geht. Die SBV könnte dann fragen, ob man schwanger ist, welcher Partei man nahesteht, ob man in der Nase bohrt usw. Natürlich muss man auf solche Fragen nicht antworten. Aber das Vorstellungsgespräch ist versaut.


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