Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 13.01.2022, 09:32 (vor 833 Tagen) @ DSBV

Abgesehen davon, dass ich es nicht zu den Aufgaben der SBV im Einstelllungsverfahren zähle:

Ganz genau und damit hast du dir die Frage eigentlich selbst beantwortet.

Ist es zulässig, wenn die SBV im Vorstellungsgespräch den schwerbehinderten Bewerber ganz allgemein fragt, ob die Behinderung sich negativ auf die Erbringung der geforderten Arbeitsleistung auswirkt? Also ohne auf konkrete Anforderungen der ausgeschrieben Position abzuheben?

Jetzt stelle ich die Gegenfrage: warum sollte die SBV das fragen? Ich kann mir Konstellationen vorstellen und habe das einmal sogar selbst getan aber warum möchtest du es tun?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion