Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 17.01.2022, 11:48 (vor 823 Tagen) @ DSBV

Das ist mir schon klar. Ich habe diese Frage im Vertretungsfall auch nie gestellt. Fraglich ist aber, ob die Frage alleine eine Diskriminierung auslöst. Ich war nämlich kürzlich selbst als Bewerber mit ihr konfrontiert...

Hallo,

eine Diskriminierung sehe ich hier nicht.

Im Einzelfall(!) sehe ich hier durchaus die Chance mit einer gezielten Frage, nicht so allgemein wie es hier im Raum steht, dem Bewerbenden eine Chance zu geben wenn gewisse Zweifel auf Seiten der Auswahlkommission bestehen. Dazu gehört aber viel Fingerspitzengefühl.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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