Fragerecht Sonderfall (Einstellung)
Also ohne auf konkrete Anforderungen der ausgeschrieben Position abzuheben?
Auch SBV darf sachdienliche Fragen stellen lt. Rspr. Dazu zählt zB, wenn Fragen bezogen auf den konkret ausgeschriebenen Dienstposten gestellt werden.
Gruß,
Cebulon