Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

Scheeks, im MTK, Thursday, 13.01.2022, 10:30 (vor 827 Tagen) @ DSBV

Ist es zulässig, wenn die SBV im Vorstellungsgespräch den schwerbehinderten Bewerber ganz allgemein fragt, ob die Behinderung sich negativ auf die Erbringung der geforderten Arbeitsleistung auswirkt?

Das kannst du, sofern es nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen für dich nicht ersichtlich geworden ist, unter vier Augen fragen, aber m.E. nicht im Vorstellungsgespräch. Dein Job ist es, eine Benachteiligung/Schlechterstellung des Bewerbers aufgund seiner Behinderung möglichst zu verhindern, weshalb also willst du ihn durch solch eine Frage dazu bringen, sich selber schlechter darzustellen?
Es gibt tatsächlich sehr zahlreiche Arten von Einschränkungen, welche sich "negativ auf die Erbringung der geforderten Arbeitsleistung" auswirken. Vieles kann man ganz oder teilweise kompensieren, als eher simples Beispiel seien höhenverstllbare Tische für MA mit Rückenproblemen erwähnt. Ebenso ist die Arbeitsorganisation ein wichtiger Punkt; müssen bei beispielsweise vier Sachbearbeitern wirklich alle von ihnen auf die Leiter klettern, um an Unterlagen im obersten Regal zu gelangen? Oder was kostet ein kleiner Gitterwagen, um Akten ggf. über den Hof zu fahren, statt sie zu tragen/schleppen? Solche Hilfsmittel werden erfahrungsgemäß von allen Kollegen gern genutzt, wenn sie einmal vorhanden sind.
Schließlich sind die tatsächlichen "effektiven" Beeinträchtigungen nicht immer deckungsgleich mit den Beschreibungen "am grünen Tisch".

Schlussendlich hat fast jeder Mensch irgendwelche effektiven Beeinträchtigungen, die ausdrücklich längst nicht immer auch mit gesundheitlichen Behinderungen zu tun haben. Der eine läuft Marathons und möchte für wichtigere Wettbewerbe auch mal einen zusätzlichen freien Tage haben, dann kommen alleinerziehende Mütter und Väter, die sich Anpassungen der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit wünschen, hier jemand mit Hörgerät (seltsamerweise scheint das weit mehr als Behinderung wahrgenommen zu werden als Sehhilfen), dort eine Gehbehinderung usw. usw.

Deine Frage würde ich wie gesagt maximal fürs eigene Verständnis und ggf. auch für etwiges späteres Handeln (Unterstützung durch IFD o.ä.) unter vier Augen stellen, aber gewiss nie in einem Vorstellungsgespräch.


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