Fragerecht Sonderfall (Einstellung)

DSBV, München, Thursday, 13.01.2022, 12:34 (vor 832 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang, danke auch für deine Antwort!
Jetzt frage ich mich ob die SBV mit Scheuklappen arbeiten KANN oder nicht eher sogar MUSS.
Sicher ist, dass es nicht Aufgabe der SBV ist, Informationen für den AG herauszufinden, die zu einer Entscheidung zuungunsten eines schwerbehinderten Bewerbers herbeiführen könnten. So wie ich das verstehe, ist die SBV den Interessen des AG nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß verpflichtet.
Die Frage ist aber immer noch, was daraus folgen könnte. Wenn es hier irgendwas Einschlägiges nachzulesen gäbe, konnte ich zum AG sagen: Schaut her, da ist gewaltig was schief gelaufen, jetzt überlegt euch mal was, wie wir das heilen und in Zukunft verhindern können.


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