Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 11:43 (vor 25 Tagen)

Liebes Forum,

es ist allgemein bekannt und in vielen Threads hier ja nachzulesen, dass die SBV das Recht hat, an ALLEN Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, wenn sich jemand mit GdB beworben hat.

Was ist aber, wenn die VP dieses Recht nicht nutzt, und sich nur per Webex nur zum Gespräch der Kandidatin mit GdB zuschaltet, weil sie eigentlich im Urlaub ist und den Stv. nicht ran lassen will?

M.E ist so eine "vergleichende Stellungnahme", wie die Rechtsprechung sie fordert, ausgeschlossen, die Beteiligung sinnentleert.

Die Preisfrage ist jetzt aber, ob das einen Anfechtungsgrund darstellen könnte. Der AG kann nichts dafür, klar. Die VP wollte ja nicht. Aber ein unterlegener Bewerber, vielleicht sogar ohne GdB, könnte sich dadurch benachteiligt fühlen und muss doch irgendwie einen Hebel haben. Oder?
Kann man daraus basteln, der AG wäre in der Pflicht gewesen, einen ausgelösten Verhinderungsfall zu erkennen und doch den Stv. heranzuziehen? Damit wäre der AG wieder am Haken.

Viele Grüße

DSBV


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion