Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)

DSBV, München, Thursday, 17.04.2025, 17:45 (vor 207 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das mit der strafrechtlichen Verleumdung sehe ich auch so. Unwahre Tatsachenbehauptung zum Zweck der Rufschädigung. Privat gegen ihn vorzugehen muss jedoch wohl überlegt sein. Sowas kann für mein dienstliches standing auch nach hinten los gehen. Man hat dann vielleicht einen Stempel weg.

OB das Integrationsamt da etwas tun kann, ist fraglich. Für eine Absetzung bräuchte ich 9 von 35 Unterscriften. Und man kennt es ja: die mesiten werden sich nicht positionieren wollen.
Es gab mal nen Fall, da hat die VP sich von einem schwerbehinderten Kollegen Geld geliehen und nicht zurück gezahlt. War kein Grund für eine Absetzung.

Allerdings habe ich den AG gebeten, mich vor weiteren Verleumdungen zu schützen. Der muss jetzt tätig werden, sonst verletzt er seine Fürsorgepflicht mir gegenüber. Ist ja alles dienstlich passiert.


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