Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
Ob das Integrationsamt da etwas tun kann, …
Mir gings um Beratung wg. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Zum Thema vergl. sinngemäß auch Dr. Karpf vom 12.01.2023
Es gab mal nen Fall, da hat die VP sich von einem schwerbehinderten Kollegen Geld geliehen und nicht zurück gezahlt. War kein Grund für eine Absetzung.
Da wurde offenbar aber beim InA kein Antrag gestellt? Denn solche Leute gehören natürlich entfernt aus dem Amt, welche ihr Amt grob missbrauchen und dabei sbM schädigen – um sich persönlich finanziell zu bereichern. Dieses skandalöse „Gebaren“ sollte ganz locker für eine „Amtsenthebung“ ausreichen, jedenfalls wenn dieses im „Zusammenhang“ mit SBV-Amtstätigkeiten erfolgt sein sollte und so das „Darlehen“ quasi „erschlichen“ wurde. Ohne „qualifizierten“ Antrag wird InA aber nicht tätig!
Gruß,
Cebulon