Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
Hallo,
hat der AG seine Pflicht erfüllt, die SBV rechtzeitig unterrichtet und informiert sowie ihr die Teilnahme an den Gesprächen grundsätzlich ermöglicht, kann er nicht für eine Amtspflichtverletzung der SBV "haftbar" gemacht werden.
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&Tschüß
Wolfgang