Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 19.04.2025, 15:25 (vor 23 Tagen) @ DSBV

Hallo,

für individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind auch bei allen Nichtbeamten im ÖD ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
Deswegen kann im geschilderten Fall die Behandlung einer Kündigungsschutzklage nicht durch das VerwG entschieden worden sein.
Da wäre schon interessant, wer da wegen was geklagt hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


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