Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
Deswegen kann im geschilderten Fall die Behandlung einer Kündigungsschutzklage nicht durch das VerwG entschieden worden sein.
Ja - absolut richtig, wurde aber so von „Luculus“ wohl nicht gepostet, wenn man genau liest, oder? Die Rolle des VerwG ist mir allerdings da auch nicht klar, sofern dieser korrupte Delinquent nicht schwerbehindert sein sollte (wegen InA-Bescheid?)
Gruß,
Cebulon