Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
a propos: "Die verwaltungsgerichtliche Rspr. lehnt dieses unsägliche Konstrukt in Behörden für Personalräte aus wohlerwogenen Gründen kategorisch und einhellig ab seit jeher, soweit ersichtlich: Insoweit also „Divergenz“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit."
Es handelt sich um eine Behörde. Allerdings ist die VP tarifbeschäftigt. Ich denke, hier wäre dennoch ein Arbeitsgericht zuständig. Oder?
Wir haben allerdings einen PR, keinen BR.
Ändert das etwas?