Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
Aber viel wichtiger: Kann man solche Pflichtverletzungen nicht doch irgendwie sanktionieren?
Zum Thema vergl. sinngemäß auch diesen wirklich fundierten Fachbeitrag von Dr. Karpf v. 12.01.2023. Zum arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren (auch bei Behörden) vgl auch hier bei dreistem vorsätzlichen Missbrauch einer Vertrauensstellung - aus (purem) Eigennutz.
Gruß,
Cebulon