Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)
aus anderen Kommentaren von Ihnen hätte ich gemeint, ablesen zu können, dass die Verhinderung nicht erklärt werden muss, sondern automatisch eintritt bzw. ausgelöst wird.
Richtig! Steht so auch in jedem Standardkommentar. Verhinderung tritt zB bei Urlaub automatisch ein, wenn und soweit nicht zuvor gegenüber dem Arbeitgeber die Nichtverhinderung ausdrücklich erklärt wird.
Ob diese VP ggf. Stimmrecht im PR hat z.B. während ihres Urlaubs, das kann ich nicht sicher einschätzen.
DSBV: dass die VP mehrfach schriftlich gegenüber nicht wenigen Dritten geäußert hat, ich sei kein Mitglied der SBV mehr wie allgemein bekannt.
Diese VP halte ich für einen üblen Rechtsbrecher, da er wider besseres Wissen vorsätzlich behauptete, dass die StV nicht mehr Mitglied der SBV sei. Das ist schwere offensichtliche Amtspflichtverletzung. Ist womöglich bösartige strafrechtliche Verleumdung – mit hoher „krimineller Energie“? Evt. Beratungstermin mit InA vereinbaren.
Gruß,
Cebulon