Teilnahme der SBV nur an Auswahlgesprächen von Bewerbenden mit GdB (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 19.04.2025, 06:10 (vor 24 Tagen) @ Luculus

Ein Personalsachbearbeiter im ÖD hatte von einem Bewerber Alkohol und häusliche Dienstleistungen erhalten, darauf gab es die Kündigung (Person war auch im Personalrat). Das Verwaltungsgericht hat die Wiedereinsetzung auf die Stelle angeordnet.

Und was soll uns das nun sagen?

Diese Angaben sind viel zu dürftig, um das auch nur halbwegs sicher formal bzw. materiell einordnen zu können. Welche konkreten Gerichte haben wann mit welchen Aktenzeichen jew. geurteilt zum Nachlesen?

Manche Arbeitgeber sparen sich halt den Fachanwalt, obwohl ihnen die Sachkunde dafür fehlt, eine fristlose Kündigung rechtssicher auszusprechen, und scheitern dann kläglich schon an einfachsten Formalien – trotz Straftatbeständen bzw. „Korruption“ wie wohl hier? Das wäre äußerst unprofessionell – sowie unfassbar einfältig bzw. stümperhaft.

Interessant wären natürlich auch die Fragen, ob hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde und ob Amtsenthebung aus dem Personalrat betrieben wurde mit jeweils welchen Ergebnissen.

Gruß,
Cebulon


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