Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

Sima, Saturday, 04.01.2014, 12:53 (vor 3775 Tagen) @ hackenberger

Das heißt, dass auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätze, die unter § 73 Abs. 3 SGB IX fallen, unverzüglich an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet werden müssen, ja> Steht dazu vielleicht auch etwas im Düwell oder Knittel> Danke!


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