Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 04.01.2014, 20:57 (vor 3775 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

noch abschließend folgender Hinweis.

Auch wenn tatsächlich aktuell keine freie zu besetzende Stelle gegeben ist, kann man hier ggf doch zusätzliche Einstellungen ermöglichen. Das "Zauberwort" lautet dann Personal und Stellenplanung.

Also gemeinsam mit dem BR/PR beim AG anregen verstärkt den Beschäftigten Teilzeit anzubieten. Also eine Teilzeitinitiative zu betreiben. Denn oft besteht heute bei Beschäftigten ja der Wunsch von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln.

Dadurch würde dann bei Inanspruchnahme von Teilzeit durch Beschäftigte freie zu besetzende Stellen geschaffen.


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