Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

hackenberger, Sunday, 05.01.2014, 00:36 (vor 3775 Tagen) @ Sima

Hallo Sima,

sorry, aber das weitere wäre nun wirklich die Aufgabe des RA, dafür wird er bezahlt.

Weiter habe ich doch den § und den Satz des SGB IX erwähnt. Deutlicher, klarer geht es nun wirklich nicht.

Wenn ein Anwalt damit nicht klar kommt, sollte man sich ganz ernsthaft fragen, hat man den Richtigen. Ganz besonders wenn er nicht selbst auf due Gründe dafür wie von mir geschrieben, wie zusätzliche Einstellung und Teilzeit kommt.

PS: Für mich ist dieses Thema nun abgeschlossen.


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