Initiativbewerbungen bei nicht-öffentlichem AG (Einstellung)

Shepherd, Thursday, 21.08.2014, 13:47 (vor 3546 Tagen) @ Sima

Hallo zusammen,

da ich nicht bei einem öffentlichen AG tätig bin und somit §82 SGB IX ausscheidet, folgende zwei Fragen zum Thema Initiativbewerbung:

1. Muss der Bewerber mit Behinderung analog zum öffentlichen AG eingeladen werden?
2. Wenn nicht: Kann der Bewerber einfach direkt abgelehnt werden, auch wenn fachlich passende interne Stellenausschreibungen vorliegen?

Danke und viele Grüße
Shepherd


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