Initiativbewerbungen bei nicht-öffentlichem AG (Einstellung)
Hallo zusammen,
da ich nicht bei einem öffentlichen AG tätig bin und somit §82 SGB IX ausscheidet, folgende zwei Fragen zum Thema Initiativbewerbung:
1. Muss der Bewerber mit Behinderung analog zum öffentlichen AG eingeladen werden?
2. Wenn nicht: Kann der Bewerber einfach direkt abgelehnt werden, auch wenn fachlich passende interne Stellenausschreibungen vorliegen?
Danke und viele Grüße
Shepherd