Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 04.01.2014, 23:50 (vor 3775 Tagen) @ Sima

Hallo,

also Herr Prof FJ Düwell hat mir gerade nochmals meine Aussage bestätigt.

......in Paragraf 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX steht eindeutig die Unterrichtungspflicht über jeden Eingang einer Bewerbung! 

Also, KEINE Ausnahme oder Einschränkung!


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