Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)
Hallo,
also Herr Prof FJ Düwell hat mir gerade nochmals meine Aussage bestätigt.
......in Paragraf 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX steht eindeutig die Unterrichtungspflicht über jeden Eingang einer Bewerbung!
Also, KEINE Ausnahme oder Einschränkung!