Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 04.01.2014, 21:31 (vor 3775 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard
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» Der öffentl. AG muss auch Initativbewerber zum Vorstellungsgespräch laden.
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Ich werde mich jetzt also initiativ in Berlin z.B. bei der Bundestagsverwaltung, bei den einzelnen Fraktionen, beim Senat bewerben. Diese müssen mich also zu einem Vorstellungsgespräch, auch wenn keine offene Stelle frei ist, einladen.

Da es aufgrund der Entfernung mindestens 2 Tage erfordert, und die Arbeitgeber die Kosten i.d.R. übernehmen müssen, sind das dann für mich schöne 2 Tagesausflüge. Da es sich ja um eine Bewerbung um eine nichtvorhandene Stelle handelt, ist auch eine Nichteinladung aus fachlichen Gründen nicht zulässig :-)


Wie die SBV und/oder der BA im öD den Arbeitgeber zu weiteren Einstellungen "überreden" soll, bei nichtfreien Stellen, wenn der HHPL und Stellenplan verabschiedet sind, ist mir nicht ganz klar.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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