Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

Sima, Saturday, 04.01.2014, 14:52 (vor 3775 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort.

Ich habe sehr wohl Kommentierungen (Feldes sowie Müller-Wenner) und Rechtsprechung bemüht, jedoch explizit zu der Frage nichts gefunden.

Mein AG vertritt die Auffassung, dass wegen des Begriffs "Arbeitsplätze" in § 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX dies auch für § 81 Abs. 1 S. 4 gilt, so dass § 73 Abs. 3 SGB IX einschlägig ist, da hier der Begriff des Arbeitsplatzes für den gesamten zweiten Teil des SGB IX definiert wird.

Ich vertrete auch die Auffassung, dass ALLE Bewerbungen an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet werden müssen. Bislang habe ich dafür jedoch keine Fundstelle gefunden. Vielleicht wärst du also doch so nett und würdest mir bitte die entsprechende Fundstelle zur Verfügung stellen. Das würde mir sehr helfen.


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