Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 04.01.2014, 14:39 (vor 3775 Tagen) @ Sima

Hallo,

» Das heißt, dass auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auf
» Arbeitsplätze, die unter § 73 Abs. 3 SGB IX fallen, unverzüglich an die
» Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet werden müssen, ja> Steht dazu
» vielleicht auch etwas im Düwell oder Knittel> Danke!

Sorry, aber deutlicher wie ALLE BEWERBUNGEN!! kann man doch nicht schreiben! Auch die Möglichkeiten bei Missachtung der Pflichten des AG bzw der Rechte der SchwbV haben wir hier nun ja auch in sehr vielen Beiträgen und unter A-Z beschrieben.

Ggf bleibt bei solcher falscher Sicht und Handlung des AG nur der Weg via Anwalt zum ArbG. Also Beschlussverfahren.

PS:
Mit Anrede lesen sich auch die weiteren Beiträge schöner ;-)

Du solltest Dir ggf doch die oder den Kommentar selbst zulegen als SchwbV. Wir können hier nur Hinweise geben und nicht jedem Fragesteller den Kommentar hier ggf Auszugsweise einstellen.


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