Initiativbewerbungen von SGB IX erfasst? (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 04.01.2014, 22:31 (vor 3775 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Du solltest Dich ggf einmal vollständig infirmieren. Denn mit Deiner Annahme hier liegst Du nicht ganz richtig.

Vorstellungsgespräch: Wer trägt die Kosten>

Weiter, wenn für den AG klar zu erkennen ist, dass es sich um keine ernsthafte Bewerbung handelt, kann er ggf ohne Probleme das Risiko einer ggf drohenden Klage wegen Verstoß gegen § 1 AGG eingehen, da diese dann wenig Erfolg hat.

Auch betreffend AGG Hopping gibt es inzwischen klare Rechtsprechung.

Betreffend HHPL und Stellenplan habe ich ja den Hinweis auf verstärkte Teilzeit gegeben. Also ggf 2 x 1/2 Stelle statt 1 x 1 volle Stelle. Fazit, aus eins mach zwei.

Ich war auch PR, also sind mir auch HHPL und Stellenpläne und auch ggf mögliche bzw Möglichkeiten der Abweichungen davon nicht unbekannt. Bedeutet, nichts ist in Stein gemeiselt.

PS: Bitte doch nun nicht unsachlich werden. Eine solche Aussage von einer SchwbV :-(

Sima, ein Anwalt sollte alle aktuellen Kommentare kennen. Kann sich also selbst informieren. Dafür wird er ja bezahlt. Wir sind hier kein Forum um Anwälten die Arbeit zu erleichtetn.


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