Initiativbewerbungen bei nicht-öffentlichem AG (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 21.08.2014, 14:52 (vor 3547 Tagen) @ Shepherd

Hallo,
erstmal eine Bitte: Neue Frage - Neuer Thread!

> da ich nicht bei einem öffentlichen AG tätig bin und somit §82 SGB IX ausscheidet, folgende zwei Fragen zum Thema Initiativbewerbung:
> 1. Muss der Bewerber mit Behinderung analog zum öffentlichen AG eingeladen werden?
Nein, aber Unterrichtung über alle eingegangenen Bewerbungen schwerbehinderter Bewerber sowie die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit (§ 81 Abs. 1 Satz 4),

> 2. Wenn nicht: Kann der Bewerber einfach direkt abgelehnt werden, auch wenn fachlich passende interne Stellenausschreibungen vorliegen?
Wenn der AG sich entschließt bzw. aufgrund einer Initiative des BR eine oder alle Stellen erst intern ausschreibt ist dies ok.
Aber als "gute" SBV sollst du darauf hinwirken, dass der Bewerber in einen möglichen "Pool" für die nächste freie Stelle landet und somit nicht eine endgültige sondern eine momentane Absage erhält.

Ergänzend schau die doch mal unter A-Z die Themen zu Einstellung an (findest du unter E) ;-)
und den § 81 Abs. 1 Satz 3ff

PS: Leider hast du auch den ersten Beitrag im Forum "Bitte Lesen" nich gelesen ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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