Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.08.2017, 13:24 (vor 2460 Tagen) @ ralf61

Moin Moin Ralf,

dazu erst einmal ein paar Fragen:

Gibt es bei Euch eine Dienstvereinbarung zum BEM?
Was ist in dieser zu Teilnehmerkreisen bei Gesprächen geregelt?

Grundsätzlich kann jede/r eine Vertrauensperson zu Gesprächen mit Vorgesetzten hinzuziehen, ein Mitglied der Gewerkschaft ist ja nicht zwingend ein Rechtsbeistand, sondern kann auch als Vertrauensperson zählen.

BEM ist immer für den Betroffenen freiwillig, er kann dies auch, wenn der Arbeitgeber nur ohne Vertrauensperson reden möchte, abbrechen, ohne dass dies negative Konsequenzen haben darf. Ich würde es dann schriftlich für die Personalakte machen und in diesem Schreiben den Sachverhalt erläutern, dass nicht BEM generell abgelehnt wird, sondern die Art und Weise wie es in seinem Fall durchgeführt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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