Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 02.08.2017, 14:00 (vor 2459 Tagen) @ ralf61

Es geht um folgendes:

Das BEM ist eh schon aus dem Ruder gelaufen.

Dann könnte ein Ziel sein, es wieder in richtige Fahrwasser zu bewegen.

Um was es mir geht - ist irgendwo rechtlich hinterlegt, dass der Kollege Herr über sein BEM-Verfahren ist und dass er auch eine Person seines Vertrauens (hier den
Gewerkschaftsvertreter) hinzuziehen kann?

Ich habe in meinem Beitrag die gesetzlich festgelegten Beteiligten im BEM-Verfahren genannt. Person des Vertrauens kann gerne ein Mitglied der MAV oder der SBV sein (die sowieso zu beteiligen sind).

Diverse Kommentare und Dienstvereinbarungen habe ich gelesen, aber nichts gefunden, wo genau dies aussagt.

Das könnte daran liegen, dass es keinen Anspruch für eine Person des Vertrauens im BEM-Verfahren gibt. Egal, ob dies der Ehepartner oder ein Anwalt ist.

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Gruß
Matthias


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