Teilnehmerkreis beim BEM (Allgemeines)

ralf61, Wednesday, 02.08.2017, 13:53 (vor 2459 Tagen) @ MatthiasNRW

Es geht um folgendes:

Das BEM ist eh schon aus dem Ruder gelaufen.
- Zustimmung des Beschäftigen zum BEM im November 2016
- Im März 2017 Reha
- Danach eine Wiedereingliederung
- Erst als die Wiedereingliederung fast zu Ende war, hat PR und SBV davon erfahren
und es wurde ein 1. BEM-Gespräch vereinbart
- Der Kollege arbeitet im Schichtdienst und kann dies laut ärztlicher Sicht nicht
mehr
- Beim 1. BEM-Gespräch wurde von meiner Seite auf den §81 Abs. 4 hingewiesen. Aber
der AG lehnt das bis jetzt ab
- Deshalb wollte der Kollege die Unterstützung aus der Gewerkschaft, um diesen
Anspruch zu untermauern. Deshalb hat er den AG gebeten den Gewerkschaftsvertreter
zum BEM-Gespräch mit einzuladen. Leider hat der Kollege nicht geschrieben
"Person meines Vertrauens", sondern als "Rechtsbeistand". Dies hat der AG
abgelehnt.

Um was es mir geht - ist irgendwo rechtlich hinterlegt, dass der Kollege Herr über sein BEM-Verfahren ist und dass er auch eine Person seines Vertrauens (hier den
Gewerkschaftsvertreter) hinzuziehen kann?

Diverse Kommentare und Dienstvereinbarungen habe ich gelesen, aber nichts gefunden, wo genau dies aussagt.


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