Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Wednesday, 24.02.2016, 08:58 (vor 3015 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

heute bin ich gefragt worden welchen Urlaubsanspruch nach der Reha besteht. Ich habe darauf im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs.2 Satz 2 gelesen, dass Urlaubsanspruch nach der Reha besteht. Mir ist nur bekannt, dass in der Woche nach Reha bis zum Ende der Woche Urlaub besteht. Aber was ist, wenn ein anderer Arbeitnehmer schon seinen Urlaub geplant hat und z.B. alleinerziehend ist. Welcher Urlaubsanspruch hat dann Vorrang. Dann möchte ich gerne von Euch wissen, gibt es dazu eine Kommentierung?

Gruß

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Viele Grüße
Acryler


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