Urlaubsanspruch vor Reha. (Allgemeines)

WoBi, Monday, 07.10.2019, 11:03 (vor 1686 Tagen) @ Holz_116

Hallo Holz_116,

eine konkrete gesetzliche Grundlage für einen Urlaubsanspruch vor der REHA ist mir nicht bekannt. Den nach der REHA wurde bereits zuvor erklärt.

Hier könnte nur auf der psychologischen Ebene ggf. was erreicht werden.
Argumentationsmöglichkeiten:
Der Kollege ist gesundheitlich angeschlagen, sonst wäre eine REHA nicht erforderlich. Soll sich der Kollege noch am „letzten“ Tag vor der REHA abrackern?
Mit welchem Ergebnis kann gerechnet werden, wenn der Kollege in seinem Kopf sich bereits mit der REHA beschäftigt?
Denn Jahresabschluss wird der Kollege nicht in der kurzen Zeit stemmen können. Denn es ist nicht so, dass er erst fahren darf, wenn die Arbeit erledigt ist.
Mehr- oder Zusatzbelastungen sind dem Kollegen aus Fürsorgegründen nicht zumutbar.

--
Gruß
Wolfgang


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