Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)
Hallo,
Auch kann der AG ggf aus betrieblichen oder sozialen Gründen, gem. Satz 1, 2. Halbsatz, Urlaub unmittelbar nach der REHA nicht gewähren.
Hallo,
für mich ist das BUrlG eindeutig. Ist zu gewähren lässt m.E. dem Arbeitgeber keinen Raum um den Urlaub nicht zu gewähren.
Und ich möchte mich Wolfgang anschließen. Die SBV sollte schon über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen Auskunft geben können, ggf. in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem BR.
Paul