Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 25.02.2016, 15:23 (vor 3006 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Du machst es Dir ganz schön leicht.
Ich bin auch nicht dafür, die SBV-Zuständigkeit ins Uferlose auszuweiten und habe das hier schon mehrfach deutlich gemacht. Aber bei jedem arbeitsrechtlichen Problem eines einzelnen sbM diese/n zum BR zu schicken, weil man selbst keine Ahnung hat, ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Doch, genau dass ist der Sinn beider Gesetze, also BetrVG und SGB IX.

Du sollest ggf einmal beide nochmals genau lesen. Denn dort sind die jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben genau beschrieben. Daraus ergibt es sich dann auch, für welche Tätigkeiten und Aufgaben der AG die SBV freistellrn muss. Auch aus wrlchem Grund die SBV ihre arbeitsvertraglichen Aufgaben unterbrechen darf.

Der AG kann sogar sofern die SBV Arbeitszeiten nutzt, also ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommt, um Mandatsfremde Tätigkeiten wahrzunehmen diese auffordern dieses zu unterlassen und notfalls das ArbG anrufen.


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