Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 24.02.2016, 12:08 (vor 3015 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

warum ließt Du meine Antworten nicht richtig? Meine Aussagw betraff Grundsatzfragen-/themen. Also nicht Besonderheiten aus § 125 SGB IX. Wie auch diese Frage hier, denn es geht hier eben nicht um § 125 SGB IX. Also auch KEIN SBV Thema. Auch KEINE besondere Betroffenheit der Gruppe der Schwerbehinderten. Das Thema hatten wir ja erst kürzlich. Daher bitte doch ggf nicht so erfahrene SBV Vertreter auf die falsche Spur bringen. Denn die Grenze der Zuständigkeit und Aufgaben ergibt sich ausdrücklich aus § 95 SGB IX.


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