Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)
Hallo
"......Ganz schön optimistisch. Wie will denn eine SBV ohne solide arbeitsrechtliche Grundkenntnisse beurteilen können, ob der BR sich wirklich auskennt?.... "
Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage. Letztendlich würde es doch bedeutet, das die SBV sich das Recht rausnimmt, die Arbeit des BR zu beurteilen.
Wie sieht es denn andersrum aus? Wird dem BR das recht zugestanden, die Arbeit der SBV zu beurteilen? Wie sieht es dann aus mit dem Besuch von einem Grundlagenseminar ( SGB IX) SBV-Arbeit für den BR?
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."