Urlaubsanspruch nach Reha. (Allgemeines)
Hallo,
hier handelt es sich um eine Urlaubsgrundsatzfrage, dieses ist kein Thema der SBV sondern des BR. Daher sollte man Koll. mit solchen Fragen an die hierfür zuständige Mitarbeitervertretung verweisen, den BR. Denn der ist auch bei bestimmten Urlaubsfragen in der Mitbestimmung und hat ggf mit dem AG hierzu auch eine BV abgeschlosden.
Man sollte auch wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, bei BR Themen die Koll. an den BR verweisen. Denn, wir SBV wollen ja auch nicht, dass der BR sich in unsere Themen, Zustänfigkeiten einbringt.
PS: Reha, bekommen ja auch nichtbehinderte Koll.