Ablehnung der Beteiligung der SBV (Einstellung)
Ist, nachdem sich auch ein weiterer Schwerbehinderter beworben hat, der ablehnende Bewerber zu behandeln wie ein Nichtbehinderter?
Klar Nein! Er hat demnach als sbM Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch im ÖD jedenfalls bei öffentlicher Ausschreibung nach § 82 SGB IX.
Wie soll/kann der ablehnende Bewerber in ein Ranking mehrerer Bewerber eingereiht werden, wenn die SBV keinerlei Informationen zu diesem Bewerber erhält. Ist er ggf. bei der Einstellung überhaupt nicht zu berücksichtigen?
Auch Nein: Keine Einbeziehung dieses sbM (der keine SBV-Beteiligung will) in SBV-Stellungnahme, sondern in Stellungnahme völlig ausblenden und nur begrenztes Ranking ohne diesen Bewerber. Anders geht es ja denklogisch gar nicht: Wenn man nur eine von zwei Personen kennt, so kann man diese nicht miteinander vergleichen.
Gruß,
Cebulon