Ablehnung der Beteiligung der SBV (Einstellung)

ciralifan, Wednesday, 18.10.2017, 10:01 (vor 2374 Tagen) @ Hendrik1

Die Verpflichtung des AG´s -Informattion etc. nach §81 gelten ja weiter, man lernt den ablehnenden Bewerber erst mal nur nicht persönlich kennen und sonst eigentlich nichts. Manches muss man dann halt nach " Aktenlage" entscheiden.


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