Ablehnung der Beteiligung der SBV (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 19.10.2017, 18:40 (vor 2380 Tagen) @ Monica99

Düwell: Ausschluss der Beteiligung der SBV von der Begleitung des Bewerbungsverfahrens des Betroffenen, ins­be­son­de­re für Teilnahme am Vorstellungsgespräch

Hallo Monica, diese Wortwahl "insbesondere" besagt gerade nicht, dass Einsicht der SBV trotz ausdrücklicher Ablehnung gestattet wäre, sondern sie ist vielmehr eine rein bei­spiel­hafte Aufzählung, also folglich gerade keine ab­sch­ließen­de Aufzählung.

Düwell kann somit nicht für Deine Gegenansicht her­an­ge­zo­gen werden. Düwell sagt m.E. nirgends, dass trotz Ablehnung einer SBV durch einen sbM diese dennoch nach § 95 Absatz 2 Satz 4 SGB IX Einsicht in dessen Unterlagen nehmen könne.

Gruß,
Cebulon


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