MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 03.07.2018, 16:15 (vor 2136 Tagen) @ garda

Hallo,

ich bin etwas schockiert ob der Gedanken. Eine SBV ist keine Hilfsbehörde der Fahrerlaubnisstelle und ebenfalls keine Hilfsbehörde der Polizei. Vielfach werden hier die Rechte der SBV thematisiert. Im Kontext der beiden Postings möchte ich gerne auf die Verpflichtung nach § 179 Abs. 7 SGB IX hinweisen. Der Ausschluss der Schweigepflicht ist dort in Satz 3 abschließend genannt. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann gem. § 237b SGB IX auf Antrag des Betroffenen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Ich kann nachvollziehen, dass man sich mit diesem Wissen über den Gesundheitszustand in einem Dilemma befindet. Gleichwohl besteht keine rechtliche Pflicht - über die sittliche Pflicht mag man streiten. Den Vergleich mit dem "normalen Bürger" lehne ich an dieser Stelle allerdings ausdrücklich ab, da der "normale Bürger" nicht die Vertrauensstellung der SBV genießt und demzufolge auch nicht von Erkrankungen erfahren muss/darf/kann.

Die Verantwortung liegt hierbei ausschließlich beim Betroffenen. Dieser macht sich ggf. strafbar, sofern er sich trotz besseren Wissens hinter das Steuer setzt und einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursacht. Die Beurteilung über die Fahrtüchtigkeit trifft der Mensch in aller Regel zusammen mit dem behandelnden Mediziner und nicht die -in der Regel nur mit Laienwissen ausgestattete- SBV.

Die Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sollte auch als vertrauensvolle Aufgabe begriffen werden. Also als vertrauensvoller Appell und auch mit dem Angebot, gemeinsam nach Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu schauen.

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Gruß
Matthias


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