MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 05.07.2018, 10:48 (vor 2130 Tagen) @ Hotte

Hallo,
ich sehe es etwas anders, als die werten Kollegen. Wir haben auch eine sehr große Veranwortung. Was ist, wenn der Kollege veranwortlich für einen schweren Unfall ist? Dann sich ganz genüßlich zurücklehnen und sich auf der Schweigepflicht berufen?
Selbst wenn der Kollege noch eine Fahrerlaubnis hat, aber solche Probleme:.... Oder bekommt die Parkkarte nicht an den Automat weil er keine Kontrolle mehr hat über die Hände.... hat, dann erfordert es nach meiner Ansicht - auch zum Schutze des Mitarbeiters - ein entsprechendes eingreifen.

Hallo Hotte,

vielen Dank für deine Ausführungen. Zudem sehe ich hier die Schweigepflicht gar nicht tangiert. Jemand der die Parkkarte wegen offensichtlicher physischer Probleme der Hände nicht in den Kartenleser bekommt ist fahruntauglich, zumindest in diesem Moment. Das ist eine Beobachtung die ich als Mensch mache, nicht als SBV. Über die Hintergründe muss ich ja nichts sagen, wenn die mir nur als SBV bekannt geworden sind.

Die Veranwortung für ein Nichtstun wie im vorliegenden Fall beschrieben, würde ich nicht übernehmen wollen.

So sehe ich das auch. Ein gesunder Autofahrer hätte dem Kind ausweichen können, er nicht und jetzt? Schweigepflicht ist wichtiger?

Ich habe in meinem früheren Leben auch schon mal als Barmann gearbeitet. Eines Tages kam ein offenkundig unter Drogen stehender und angetrunkener Mann in die Bar und bestellte Drinks. Als er ging, musste ich zufällig kurz mit raus und sah ihn mühsam ins Auto klettern. Auf Ansprache reagierte er nicht. Ich habe ihm die Polizei hinterher geschickt, was draus wurde weiß ich natürlich nicht. So was hat mit "verpetzen" oder dergleichen nichts zu tun.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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