MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.07.2018, 15:29 (vor 2095 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,


Leider schreibst du nicht, aufgrund welcher rechtlichen Verpflichtung laut Rechtsabteilung eine Offenbarungspflicht für den BR/ die SBV einerseits bzw. eine Meldepflicht durch Kollegen oder Vorgesetze andererseits (diese Personengruppen sind in ihrer Stellung und bei der strafrechtlichen Bewertung nicht identisch) entstehen soll.

Wie üblich hat sich die Rechtsabteilung nebulös ausgedrückt. So nach dem Motto:... Nemand kann Sie natürlich zwingen, aber....

Dann hat die Rechtsabteilung als Beispiel aufgeführt:
Aufgrund der Trunkenheit kommt es nach Arbeitsende auf dem Weg nach Hause zu einem schweren Autounfall. Es wäre dann eventuell möglich, das die Betroffenden eine Schadenersatzklage gegen die "Mitwisser" der Trunkenheitsfahrt anstreben. Kommentar der Rechtsabteilung dazu: Dann würde ein Richter darüber entscheiden, ob die Schweigepflicht höher zu werten sei, als ein entsprechender Hinweis der SBV an Vorgesetzten und/oder Personalabteilung um Trunkenheitsfahrten zu verhindern
Weiterhin führte die Rechtsabteilung aus, sollte ein Unfall im Werk passieren, die Kolliegin hatte eine Einfahrberechtigung, müsste sie natürlich auch einen eventuellen Schadensersatzanspruch des AG gegenüber SBV sehr intensiv prüfen.
Dann erwähnte die Rechtsabteilung noch, das die SBV ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber der sb Kollgin hätte, um diese vor Schäden zu schützen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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