MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 04.07.2018, 11:46 (vor 2094 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

ich hatte zu meiner aktiven Zeit den Fall einer alkoholerkrankten sb Mitarbeiterin. Diese kam alkoholisiert per Auto zur Arbeit und trank auch während der Arbeitszeit.Besuchte also auch eindeutig stark alkoholisiert meine Sprechstunde.
Die Aussage der Rechtsabteilung auf meine Nachfrage: "was passiert, wenn..." eben auch wegen der Schweigepflicht, war ziemlich klar.
Wenn ein Vorgesetzter, Kollege, BR-Mitglied oder SBV nichts unternimmt, um eine Alkoholfahrt zu unterbinden, bzw. dies versucht, kann derjenige im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden. Was zu tun wäre, lies die Rechstabteilung allerdings offen.

danke für deine Erfahrungswerte.

Leider schreibst du nicht, aufgrund welcher rechtlichen Verpflichtung laut Rechtsabteilung eine Offenbarungspflicht für den BR/ die SBV einerseits bzw. eine Meldepflicht durch Kollegen oder Vorgesetze andererseits (diese Personengruppen sind in ihrer Stellung und bei der strafrechtlichen Bewertung nicht identisch) entstehen soll. Meiner Meinung nach: Grundsätzlich gilt für beide § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten). Darunter ist eine Alkoholfahrt jedoch nicht zu fassen.

Ein Bruch der Verschwiegenheitspflicht (die nicht für Kollegen oder Vorgesetzte, aber im Rahmen ihrer Aufgaben zweifelsfrei für die SBV gilt) ist unter den engen Voraussetzungen des § 34 StGB möglich - und selbst dann entsteht maximal eine Offenbarungsbefugnis und keine Offenbarungspflicht. Mein Rat an die SBV-Kolleginnen und Kollegen wäre, an dieser Stelle sorgsam abzuwägen und sich rechtlich abzusichern, z. B. durch Auskunft eines Fachanwaltes für Straf- oder Medizinrecht.

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Gruß
Matthias


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