MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

MatthiasNRW, Thursday, 05.07.2018, 13:24 (vor 2122 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,
könntet Ihr mir kurz mitteilen, wer der richtige Leistungsträger ist bei Beantragung eines Fahrdienstes (Wohnung zu Arbeit).

Die Krankenkasse, Rententräger oder Integrationsamt? Ich vermute die erste Anlaufstelle wäre die KK oder der Rententräger richtig?

Kosten für einen Beförderungsdienst gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Krankenkasse kann hier niemals Leistungsträger sein, sondern deckt in diesem Zusammenhang den Bereich der medizinischen Rehabilitation ab. Im Regelfall sind die beiden großen Rehabilitationsträger anzusprechen, dies sind die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Die Rentenversicherung ist Ansprechpartner, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (180 Beitragsmonate) vorliegen, ansonsten die Agentur für Arbeit. Gibt es keinen Rehabilitationsträger (z. B. bei Beamten), ist das Integrationsamt anzusprechen.

Eine anerkannte Behinderung ist bei der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übrigens keine Leistungsvoraussetzung. Für die Gewährung von Leistungen eines Beförderungsdienstes muss jedoch eine Unzumutbarkeit für die Benutzung des ÖPNV vorliegen. Das wird z. B. bei einer Behinderung mit anerkanntem Mz "aG" bejaht.

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Gruß
Matthias


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